
Die erste Frage des angehenden Unternehmers ist häufig die nach der Wahl der geeigneten Gesellschaftsform. Als Rechtsanwalt für Unternehmensrecht unterstütze ich Sie bei dieser Entscheidung mit meiner fachjuristischen Expertise und meiner jahrelangen Erfahrung.
Auf Basis Ihrer individuellen gesellschaftsrechtlichen Bedürfnisse begleite ich Sie engagiert von der Planung und Gründung über die juristische Betreuung von Unternehmen in ihrer alltäglichen Tätigkeit, bis hin zu Restrukturierung, Verkauf und Übergabe des Unternehmens. Meine anwaltliche Leistung beschränkt sich hierbei nicht nur auf die Erstellung und Überprüfung von verschiedensten Geschäftsverträgen, gerne stehe ich Ihnen auch als Berater bei Umstrukturierungen und Nachfolgeregelungen von Unternehmen zur Seite.
Als „ausgelagerte Rechtsabteilung“ kleiner und mittelständischer Unternehmen (KMU) fungiert meine Rechtsanwaltskanzlei als Ansprechpartner sowie als Koordinator zwischen Klienten und weiteren Dienstleistern, natürlich auch bei der Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen vor Gericht. Häufig wird dabei die erfolgreiche und effiziente Eintreibung von Forderungen nachgefragt, ebenso die Beurteilung von Gewährleistungsfragen oder das Verfassen oder die Prüfung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Brauchen Sie einen fachkompetenten Partner im Unternehmensrecht, nehmen Sie mit mir Kontakt auf, um Ihr Anliegen persönlich zu klären.